Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen auf der Homepage des OGV Schwaikheim. Auf den folgenden Seiten möchten wir sie über den Verein, seine Entstehung und Aktivitäten informieren.

Viel Spaß beim Lesen und falls sie noch Fragen haben sprechen sie uns an.

 

Obst- und Gartenbauverein Schwaikheim e.V.

Petra Rommel
Ziegelstr. 1/1
71409 Schwaikheim
Telefon: +49 7195 137398
ogv-schwaikheim@web.de

Obstbaumaktion 2023

Streuobstwiesen sollen erhalten bleiben – Gemeinde gibt wieder einen Zuschuss zum Pflanzen von Streuobstbäumen

Streuobstwiesen haben in unserer Gemeinde und ihrer Umgebung eine besonders landschaftsprägende Bedeutung. Sie sind ein typisches Merkmal unserer Kulturlandschaft. Welchen großen Wert Bäume und Streuobstwiesen für unsere Lebensbedingungen haben ist ganz unbestritten. Sie sorgen für Klimaausgleich, Boden- und Wasserschutz, aber auch Artenschutz, Vogelschutz und die Erhaltung von Erbanlagen. Einem vielseitigen Tierleben mit über 1000 Arten wird in den Obstbaumwiesen Heimat geboten. Sie sind ein unersetzlicher Lebensraum für Vögel, Fledermäuse, Nagetiere, Schmetterlinge und Käfer. Die Gemeinde will aus diesen Gründen die Erhaltung der Streuobstwiesen fördern. Grundstückseigentümer erhalten im Jahr 2023 wieder bis zu zehn Bäume. Pro Baum ist ein Anerkennungsbetrag in Höhe von 5 EUR zu entrichten, die restlichen Kosten für den Baum übernimmt die Gemeinde Schwaikheim.

Zum Erhalt der Streuobstwiesen sollen besonders hochstämmige Obstbäume gefördert werden, in geringem Umfang werden auch weniger stark wachsende Halbstämme gefördert. Für die von der Gemeinde geförderte Pflanzaktion kommen nur robuste und widerstandsfähige Sorten in Frage.

Die Richtlinien sind nachfolgend abgedruckt. Anträge auf Förderung können bis zum 31. August 2023 beim Obst- und Gartenbauverein abgegeben werden (s. unter Pkt. 3 Antragsstellung).

1. Berechtigter Personenkreis : 

Private Grundstückseigentümer und landwirtschaftliche Betriebe.

2. Fördervoraussetzungen

a) Gefördert wird nur in der Feldflur auf der Gemarkung Schwaikheim, ausgenommen sind sämtliche Grundstücke im Ortsbereich.

b) Vorrangig sollen Nach- und Ergänzungspflanzungen von Hochstämmen in traditionellen landschaftsprägenden Streuobstgebieten, die Wiedereingrünung von Ortsrändern (ortsumgebenden Grüngürtel) und die Pflanzung von Obstbaumgruppen in ausgeräumten Flurbereichen gefördert werden (in begrenztem Umfang auch Halbstämme).

c) Nicht gefördert wird die Wiederanpflanzung nach einer Rodung hoch- und halbstämmiger Obstanlagen. Es soll verhindert werden, dass diese Aktion zur Rodung hoch- und halbstämmiger Obstbäume führt. (Eine Rodung, die durch Feuerbrandbefall notwendig wurde, führt nicht zum Ausschluss der Förderung).

d) Die Förderung der Gemeinde ist nachrangig, sie wird nur gewährt, wenn der Antragsteller keine Zuschüsse durch Dritte erhält.

e) Die Förderung wird im Rahmen der haushaltsplanmäßig zur Verfügung stehenden Mittel gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

3. Antragstellung

a) Anträge sind mit Bedarfsangaben zu stellen beim Obst- und Gartenbauverein Schwaikheim.

b) Anträge können auf der homepage der Gemeinde Schwaikheim und der homepage des Obst- und Gartenbauvereins als beschreibbares pdf herunter geladen werden. Die pdf ist per email an die genannte email-Adresse zu schicken oder bei Marcel Vees in gedruckter Form einzuwerfen.

c) Der Grundstückseigentümer versichert die richtige Pflanzung, gute Pflege sowie die Erhaltung als Hochstamm bzw. Halbstamm zu gewährleisten. Die Gemeinde hat das Recht, zur Überprüfung die Pflanzgrundstücke zu betreten.

4. Gefördert wird die Anpflanzung von 19 Apfelsorten, 5 Birnensorten, je 3 Kirsch- und Zwetschgensorten, 2 Quittensorten und 1 Mirabellensorte. Die Sorten sind auf dem Antragsformular aufgelistet.

Hinweis für bio-zertifizierte Streuobstbetriebe:

Es handelt sich bei den gelieferten Bäumen um konventionelles Pflanzgut. Jeder Besteller ist selbst dafür verantwortlich, zu prüfen, ob er die genannten Obstsorten bestellen bzw. pflanzen darf.


Programm des OGV in 2023

4. Februar: Schnittkurs mit Gerätekunde

4. März: Hauptversammlung

25. März: Frühjahrseinsatz Vereinsheim, Lehrgarten, Baumschnitt

23. April: Blütenfest

14. Mai: Spaziergang "Stückleswetz"

20. Mai: Bewirtung der Gäste aus unserer Partnerstadt Gorron

18. Juni: Fahrt zur Bundesgartenschau Mannheim

10. September: Mostfest

September / Oktober: Apfelsaftpresse

5. November: Kirbe

November: Baumausgabe am Vereinsheim

17. Oktober: Stammtisch

12. Dezember: Adventscafé und Jahresabschluss im Vereinsheim

 Das Gartenteam trifft sich im Frühjahr jeden Montag um 15 Uhr, im Sommer um 17 Uhr.